Rat im Todesfall

Selbst wenn der Todeszeitpunkt womöglich nicht überraschend kam - die Wucht des Ereignisses, der Moment der Erkenntnis des Verlusts, sie treffen die Angehörigen hart und plötzlich.

Darum sind wir für Sie telefonisch rund um die Uhr erreichbar. Wenn nach dem Eintreten eines Todesfalls kein klarer Gedanke mehr möglich ist, stehen wir Ihnen stützend zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen gehen wir Schritt für Schritt die wichtigsten Punkte durch, die nun die Wege geleitet werden müssen:

  • Als Erstes muss ein Arzt den Verstorbenen untersuchen und seinen Tod bestätigen. Hierfür wird der Personalausweis des Verstorbenen benötigt.
  • Nachdem die Todesbescheinigung ausgestellt worden ist, können wir den Verstorbenen in unsere Räumlichkeiten überführen.
  • Die weitere Vorgehensweise besprechen wir ohne Zeitdruck, ganz in Ruhe im gemeinsamen Trauergespräch mit Ihnen. Gerne kommen wir dazu auch zu Ihnen nach Hause - ganz, wie es Ihnen persönlich am angenehmsten ist.

Im Trauergespräch geht es zum einen um anstehende Behördengänge und versicherungsrechtliche Fragen, zum anderen um die Details der Trauerfeier und der Bestattung.

Dieses Gespräch ist weit mehr als ein reines Planungstreffen. Es ist für viele Menschen der bewusste Einstieg in den Trauerprozess, der Zeitpunkt, da nach dem Todesfall zum ersten Mal intensiv über den Verstorbenen gesprochen, sich an Anekdoten erinnert und die Trauer in Worte gefasst wird.

Unsere Bestatterinnen und Bestatter leiten Sie sanft und feinfühlig durch dieses Gespräch und beantworten alle Ihre Fragen - ob sie sich um mögliche Bestattungsformen wie Urnengrab, Familiengrab, Baumbestattung, anonyme Beerdigung oder Bestattungsgärten drehen oder um die (Wieder-)Beschaffung nun benötigter Urkunden, die wir gerne für Sie übernehmen.

    Um den Todesfall beim zuständigen Standesamt beurkunden zu lassen, benötigen wir folgende Originalurkunden:

    Bei Ledigen:

    • Geburtsurkunde

    Bei Verheirateten:

    • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
    • wenn verwitwet: zusätzlich Sterbeurkunde des Ehepartners
    • wenn geschieden: zusätzlich Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Heiratsurkunde

      Hilfreich ist es, wenn Sie zum Trauergespräch des Weiteren folgende Dokumente bereithalten:

      • Krankenversicherungskarte
      • Gesetzliche, betriebliche und private Rentenbescheide
      • Lebens- und Sterbegeldversicherungen
      • Sachversicherungen
      • Grabnachweis, falls Grabstelle vorhanden